Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.01.2010
1. Geltung
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der
Hahn Informations-Technologie GmbH & Co.KG, Dietrichshöhe 3, 55491 Büchenbeuren nachfolgend
genannt „HIT” und seinen Auftraggebern.
Sie werden Vertragsbestandteil, sobald der Auftraggeber Kontakt zu uns aufnimmt und unsere
Tätigkeit in Anspruch nimmt. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Abweichende Regelungen bzw. Änderungen
sind nur gültig, wenn diese der Schriftform unterliegen. Mit der Bestellung bzw. dem Entgegennehmen der Lieferung
erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen unwiderruflich an.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Sie sind hinsichtlich Preisen,
Liefermöglichkeiten und – fristen freibleibend und unverbindlich.
Sie erfolgen unter der Vorraussetzung, dass der Auftraggeber die angebotenen Produkte bzw. Dienstleistungen selbst
erwerben oder nutzen will. Unsere Angebote sind streng vertraulich und dürfen nur mit unserer Zustimmung an Dritte
weitergegeben werden. Soweit durch den Auftraggeber ein Dritter hiervon Kenntnis erlangt und davon Gebrauch macht,
ist der Auftraggeber zu Schadenersatz verpflichtet.
Ein Vertragsschluss kommt erst dann zustande, wenn ein erteilter Auftrag vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wird
oder durch Auslieferung der Ware zu erkennen gegeben wird, dass der Auftrag angenommen wurde. Das Recht, die bestellten
Mengen zu kürzen oder nicht lieferbare Erzeugnisse zu streichen, bleibt vorbehalten. Technische Änderungen sowie abweichende,
aber gleichwertige Ausführungen bleiben ebenfalls vorbehalten.
3. Lieferung
Die von uns genannten Termine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Eine Lieferfrist beginnt ab Auftragserteilung und erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
Leistungen (z.B. Webseiten) gelten als geliefert, wenn diese auf dem Server zur Verfügung stehen.
Verzögerungen der Lieferung, aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, gehen nicht zu Lasten von HIT.
Für die Auslieferung von Ware gilt: Beanstandungen von Menge, Beschaffenheit oder Berechnungen können nur dann
berücksichtigt werden, wenn sie unter Beifügung der Rechnungskopie binnen 10 Tage nach Empfang der Ware geltend
gemacht werden. Aus Verlust, Bruch oder Verzögerung des Transportes abgeleitete Ersatzansprüche werden nicht anerkannt.
Dadurch eintretende Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Zurückziehung von Aufträgen. Bestellte und ordnungsgemäß
gelieferte Ware werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen
Bestätigung. Bei vereinbarter Rücknahme wird die Gutschrift um die entstandenen Kosten gekürzt.
4. Zahlung
Der vereinbarte Kaufpreis (netto) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist nach Erhalt der Rechnung sofort ohne
Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware. Rechnungen für Projekte und Dienstleistungen sind nach
Lieferung der Leistung bzw. Erbringung der vereinbarten Dienstleistung fällig.
Schecks gelten erst mit deren Einlösung als gezahlt. Zahlungseingänge werden auf die jeweils älteste Rechnung und deren Nebenkosten verrechnet,
falls aus dem Zahlungseingang nicht etwas anderes hervorgeht. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen berechnet, die 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz
der europäischen Zentralbank liegen. Bei Mahnschreiben oder Rückbelastungen nicht eingelöster Schecks wird eine Bearbeitungsgebühr von € 7,50 zzgl. evtl.
in Rechnung gestellter Bankspesen erhoben. Nach fruchtlosem Mahnschreiben wird der Vorgang ohne weiteres an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro übergeben.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Produkte und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HIT.
Wird der Vertragsgegenstand vorher weiterverkauft, so gilt die dabei entstehende Forderung als an HIT abgetreten.
Gehen aus dieser Forderung Beträge ein, so sind sie an HIT abzuführen.
Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist HIT zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber
zur Herausgabe verpflichtet. Der Auftraggeber ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, den
Vertragsgegenstand an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
6. Gewährleistung
Für Mängel der Liefergegenstände, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, wird unter Ausschluss
weiterer Gewährleistungspflichten wie folgt gehaftet:
Beanstandungen sind spätestens 10 Werktage nach Empfang der Ware bzw. Erhalt der Dienstleistung zulässig und HIT
schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die nach der sofortigen Überprüfung nicht zu finden sind, müssen innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Die Gewährleistung erlischt, sobald an der Ware
eigenmächtige Eingriffe oder Abänderungen vorgenommen bzw. wenn gelieferte Leistungen in irgendeiner Form verändert
worden sind.
Für gelieferte Ware wird nach Auslieferung die volle gesetzliche Gewährleistung
–bei Kaufleuten ein Jahr, bei Privatkunden zwei Jahre– insbesondere die kostenlose Reparatur der Geräte übernommen.
Ausgetauschte Teile gehen in Besitz von HIT über. Machen andere Ursachen als die normale Nutzung, Instandsetzungsarbeiten nötig,
so werden die Arbeiten zu den üblichen Sätzen berechnet. Wird vor der Ausführung von Reparaturen ein Kostenvoranschlag verlangt,
so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten des Voranschlages sind zu vergüten. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder
Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen von HIT. Das Recht, Aufträge außer Haus zu geben bleibt vorbehalten. Bei Lieferung von
Ersatzteilen und Zubehör wird das Recht der Wandlung oder Minderung ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch beschränkt sich
auf den Austausch gegen ein fehlerfreies Ersatz- oder Zubehörteil. Eine Haftung für Schäden, die durch die gelieferte Ware
entstehen, ist ausgeschlossen.
Erbrachte Dienstleistungen (z.B. Webseiten) sind nach Fertigstellung auf die inhaltliche bzw. funktionsmäßige
Richtigkeit zu überprüfen. Schweigen gilt als Annahme. Wünscht der Auftraggeber nachträgliche Änderungen bzw.
Erweiterungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Bei Bezug von Erzeugnissen, für die eine spezielle Absatzbindung oder spezielle
Lizenzbedingungen bestehen (z. B. Software), gelten außer diesen Geschäftsbedingungen die besonderen Bedingungen und
ggf. Exportvorschriften des betreffenden Herstellers.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die Arbeiten von HIT (Texte, Ideen, Konzepte, Entwürfe, Layouts, Tabellen, Fotos, Entwicklungen etc.) sind durch das
Urhebergesetz geschützt. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
HIT überträgt dem Auftraggeber, die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. HIT bleibt in jedem Fall, berechtigt, seine Entwürfe im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen HIT und Auftraggeber.
8. Neben- und Reisekosten
Im Zusammenhang mit Entwurfsarbeiten entstehende technische Nebenkosten sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu vergüten.
9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Simmern.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt; ansonsten ist jene gesetzliche Regelung anzuwenden, die dem
gewünschten Effekt wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.